Aktuelle Gottesdienstzeiten

Gottesdienstzeiten vom 28.03.2024 bis 07.04.2024

 

 

Donnerstag   28. März,   Gründonnerstag
19:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Abendmahlsamt anschl. Betstunde
19:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Abendmahlsamt anschl.Betstunde
20:30 Uhr  Basilika Abendmahlsamt anschl. stille Anbetung
Freitag   29. März,   Karfreitag
09:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Kreuzweg in der Kirche
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Kreuztragen auf dem Friedhof
09:00 Uhr  Friedhof Bethen Kreuzwegandacht auf dem Friedhof
10:30 Uhr  Basilika Kinderkreuzweg mit ausgesuchten Stationen
15:00 Uhr  Basilika Karliturgie  vom Leiden und Sterben unseres Herrn
Samstag   30. März,   Karsamstag
18:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Osternachtsfeier
20:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Osternachtsfeier
20:30 Uhr  Basilika Osternachtsfeier
Sonntag   31. März,   Ostersonntag
09:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Hochamt
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hochamt
10:30 Uhr  Basilika Hochamt
11:30 Uhr  Basilika Taufe
Montag   01. April,   Ostermontag
09:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Hochamt
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hochamt
10:30 Uhr  Basilika Hochamt
Dienstag   02. April
10:00 Uhr  Basilika Pilgeramt
14:30 Uhr  St. Marien Varrelbusch Rosenkranz
15:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Seniorenmesse
Mittwoch   03. April
09:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Hl. Messe
19:00 Uhr  Basilika Hl. Messe
Donnerstag   04. April
08:00 Uhr  Basilika Rosenkranz
08:30 Uhr  Basilika Hl. Messe
10:00 Uhr  Krypta Anbetung

Gebet für Priester und geistliche Berufungen

15:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Hl. Messe
Freitag   05. April   Herz-Jesu-Freitag
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hl. Messe zum Herz-Jesu-Freitag
19:00 Uhr  Basilika Hl. Messe zum Herz-Jesu-Freitag
Samstag   06. April
17:10 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Rosenkranz
17:30 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Vorabendmesse
19:00 Uhr  Basilika Vorabendmesse

mit Dudelsackspielern und Trommlern

Sonntag   07. April,   Barmherzigkeitssonntag   2. Sonntag der Osterzeit
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hochamt
10:30 Uhr  Basilika Hochamt mit Spendung der Krankensalbung

 

 

Prozessgruppe

Pastorale Räume: Der Anfang ist gemacht!
Das Jahr 2024 markiert den Start der Pastoralen Räume. Was liegt jetzt an? Ein Update.
Mit dem Jahreswechsel sind sie ins Leben gerufen worden: die Pastoralen Räume. Bischof Dr. Felix Genn hat die neuen Strukturen für die Seelsorge im Bistum Münster zum 1. Januar gegründet. Ebenfalls zu Jahresbeginn hat Weihbischof und Offizial Wilfried Theising die Kirchengemeindeverbände (KGV) als Rechtsträger der Pastoralen Räume errichtet. Zuvor hatten alle Pfarreien im Oldenburger Land den Beitritt zum jeweiligen KGV beschlossen. In jedem Pastoralen Raum gibt es jeweils einen KGV:
Das erste Quartal dieses Jahres stand dabei ganz im Lichte neuer Aufbrüche: in allen sechs Pastoralen Räumen im Oldenburger Land hat sich im Februar die jeweilige Prozessgruppe konstituiert. Die Mitglieder wurden durch die Pfarreien vorgeschlagen und durch Offizial und Weihbischof Theising berufen. Was macht die Prozessgruppe im Pastoralen Raum?
Die Prozessgruppe bündelt, sortiert und berät gemeinsame pastorale Anliegen im Pastoralen Raum und steuert damit den Prozess. Die Prozessgruppe ist bevollmächtigt, neue Initiativen und Impulse im Pastoralen Raum anzustoßen. Sie trifft Entscheidungen über Prozessschritte und Anliegen, die den Pfarreiräten vorgelegt werden. Die Prozessgruppe arbeitet bis 2025.

Die Mitglieder der Prozessgruppen in unserem Pastoraler Raum Cloppenburg-Löningen:
Petra Nilling (Cappeln)
Elisabeth Schene (Bethen)
Tobias Möller (Bethen)
Johanna Blömer (Cloppenburg)
Merve Telaar (Cloppenburg)
Manfred Quatmann (Cloppenburg)
Andrea Kahlert (Höltinghausen)
Karl Vorwerk (Emstek)
Kristin Bohmann (Molbergen)
Bernard Wichmann (Essen)
Marlies Hukelmann (Löningen-Elbergen)
Ansgar Ahrens (Lastrup)
Nicole Kemme (Lindern)
Prozessleiter ist Dechant Bertholt Kerkhoff (St. Vitus Löningen).

Neben der konstituierenden Sitzung der Prozessgruppen haben Ende Februar und Anfang März in allen sechs Pastoralen Räumen im Oldenburger Land Kick Off-Veranstaltungen stattgefunden. Eingeladen waren dazu alle Mitglieder der Pfarreiräte und alle, die an der Kirchenentwicklung vor Ort interessiert sind.

Wofür Pastorale Räume?
Warum gibt es seit diesem Jahr Pastorale Räume im Bistum Münster? In Deutschland und Europa verändern sich Religiosität und Gesellschaft schon lange. Die Zahlen beim hauptamtlichen Seelsorge-Personal (Priester und Pastoralreferentinnen und -referenten) werden in den kommenden Jahren deutlichzurückgehen.
Auch der Gottesdienstbesuch nimmt immer weiter ab, wie auch die Zahl der Christen in der Gesellschaft allgemein. In Verantwortung für einen sorgsamen Umgang mit den wirtschaftlichen Ressourcen der
katholischen Kirche im Bistum Münster hat Bischof Dr. Felix Genn daher im Jahr 2021 den Prozess Gründung Pastoraler Räume angestoßen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:

Es gibt keine vom Bischof verordneten Zusammenlegungen von Pfarreien.

Die pastoralen Räume und der damit verbundene Rechtsträger in Form der Kirchengemeindeverbände sind der Rahmen für Kirchenentwicklung im Oldenburger Land.

Die Kirchengemeindeverbände ermöglichen gemeinsame Verantwortung vor Ort und dienen nicht der Delegation von Entscheidungen bzw. Abtretung von Verantwortung nach oben.

Die katholische Kirche im Bistum Münster will mit d3er pastoralen Arbeit so wiet wir möglich in der Fläche bleiben, d.h. in Pfarrei und Gemeinde, in Einrichtungen, Institutionen und Verbänden.

Es braucht mehr Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen.

Verwaltungsarbeit und Kindertagesstätten
Auch die gemeinsame Verwaltungsarbeit in den Pastoralen Räumen wird in diesem Jahr konkret.
Zu Jahresbeginn wurde, wie bereits erwähnt, in jedem Pastoralen Raum ein Kirchengemeindeverband (KGV) errichtet. Die KGV sind – wie auch die Pfarreien- Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie dienen als Rechtsträger für die gemeinsame Arbeit im Pastoralen Raum.
Die KGV werden ab August 2024 die Trägerschaft für die katholischen Kindergärten übernehmen, die bisher in Trägerschaft der Pfarreien sind. Die Kitas bleiben für die Kirche vor Ort wichtige pastorale Orte. Die zunehmend komplexere Verwaltungsarbeit können die Pfarreien künftig im Pastoralen Raum gemeinsam verantworten und absichern. Die Kirchengemeindeverbandsvertretungen als Organe der Kirchengemeindeverbände haben sich ebenfalls Anfang des Jahres konstituiert. Die Verwaltungsarbeit wird künftig von einem Ökonom geleitet. Für die Übergangsphase wird für diese Position ein Ökonom vom Bischöflich Münsterschen Offizialat gestellt. Für den pastoralen Raum Cloppenburg – Löningen ist es Florian Tabeling.
Zukunft der Seelsorge
Wie genau die Seelsorge künftig gestaltet wird, wird vor Ort entschieden. Klar ist nur: Die Rahmenbedingungen, unter denen künftig das Evangelium verkündet, Liturgie gefiert und Nächstenliebe aus dem Glauben heraus praktiziert wird, werden sich ändern. Schließlich gibt es künftig deutlich weniger hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger.
Doch das bedeutet keinesfalls ein Ende der katholischen Kirche. „Wir erleben keine Abwicklung von Kirche, sondern eine Entwicklung unserer Gemeinschaft“, sagte Dr. Markus Wonka, Leiter der Abteilung Seelsorge und Seelsorge-Personal im Bischöflich Münsterschen Offizialat, beim 1. Oldenburger Zukunftsforum zur Kirchenentwicklung in den Pastoralen Räumen. Dieses fand im Juni 2023 statt. Die Sozialgestalt der Kirche wird sich -teils stärker, teils weniger stark- verändern, das Evangelium und der Grundauftrag der Kirche bleiben aber gleich. Die Gemeinschaft der Christen wird dort lebendig sein, wo Menschen -motiviert durch ihren Glauben- zusammenfinden. „Nicht alle müssen Christen sein, aber überall muss das Evangelium antreffbar sein!“, erklärt Wonka auf dem Zukunftsforum.

AUTOR: Philipp Ebert (Leitung Öffentlichkeitsarbeit im BMO)

Hinweisgeberschutz

Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens in der Katholischen Kirchengemeinde ____________ haben wir die Fachstelle Recht im Bischöflich Münsterschen Offizialat mit der Aufgabe der internen Meldestelle betraut.

Sie haben als Mitarbeitende der Katholischen Kirchengemeinde _____________ hierüber die Möglichkeit, Meldungen über straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße und sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften i.S. § 2 HinSchG, – auch vollständig anonym – abzugeben.

Die Beauftragten der Meldestelle wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall ist. Das Gebot der Vertraulichkeit Ihrer Identität gilt unabhängig davon, ob die Meldestelle für die eingehende Meldung zuständig ist.

Sie sind gegen Repressalien gem. § 36 HinSchG geschützt, wenn Sie diesen Meldekanal für einen Hinweis nutzen. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dieser Schutz ist aber nicht gegeben, wenn von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Information gemeldet wird.

Die Meldestelle dient nicht nur der Aufklärung von Rechtsverstößen, sondern auch der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was wird wo gemeldet:

Im Hinblick auf Beschwerden, die keine Rechtsverstöße i.S.d. § 2 HinSchG beinhalten, bleibt es beim bisherigen Beschwerdeverfahren.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen keine Repressalien zu befürchten sind, sind an die interne Meldestelle zu richten. Neben der zuvor beschriebenen anonym digitalen Meldung besteht auch die Möglichkeit, Verstöße der internen Meldestelle unter der kostenfreien Sonderrufnummer 0800 0060884 oder per E-Mail unter hinweisgeberschutz@bmo-vechta.de zu melden.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen Repressalien zu befürchten sind, sind an die externe Meldestelle zu richten.

Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sowie schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner unter www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch.

Ergänzend verweisen wir auf die weitergehenden Informationen und FAQ zum Thema Hinweisgeberschutz unter https://www.offizialat-vechta.de/hinweisgeberschutzgesetz