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Die katholische Kirchengemeinde St. Marien Cloppenburg-Bethen sucht zu sofort für ihre Kirche in Varrelbusch eine/n

Küsterin/Küster (m/w/d) als Vertretung

Der Küster trägt durch seinen Dienst dazu bei, dass sich die Gemeinde als Gottesfamilie mit Freude zu Ihren Gottesdiensten, Veranstaltungen und Festen versammeln kann. Wir suchen einen zuverlässigen Küster, der ein Herz für ein ansprechendes, sauberes, einladendes Kirchengebäude besitzt. Sie sind einsatzfreudig und sind es gewohnt selbständig zu arbeiten. Darüber hinaus agieren sie gern mit Menschen, sind offen und flexibel. Sie sind Ansprechpartner für unsere Pfarrer, die Gemeindemitglieder sowie die Besucher unserer schönen Kirche.

Ihre Aufgabenfelder:

  • Vorbereitung, Begleitung sowie Nachbereitung von Gottesdiensten und besonderen Veranstaltungen
  • Instandhaltung und Pflege des Inventars
  • Eigenverantwortliche Organisation des Arbeitsfeldes
  • Allgemeine Hausmeistertätigkeiten im Umfeld der Kirche

Unsere Vorstellung von Ihnen:

  • Kenntnisse kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft, das christliche Profil der Gemeinde mitzutragen
  • Offene und freundliche Persönlichkeit mit sehr guten kommunikativen Fähigkeiten
  • Eigenständige Arbeitsorganisation, Teamfähigkeit, Diskretion, Leistungsbereitschaft, Koordinationsgeschick
  • Bereitschaft zu fachbezogenen Fortbildungen
  • Technisches bzw. handwerkliches Geschick runden Ihr Profil ab

 

Unser Angebot an Sie:

  • ein unbefristetes Anstellungsverhältnis als flexible Vertretungskraft
  • eine Vergütung nach der Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst (AVO) mit den üblichen Sozialleistungen inkl. einer zusätzlichen betriebliche Altersvorsorge
  • Ein zukunftssicheres, vielfältiges und eigenverantwortliches Aufgabenfeld
  • Berufliche Fort- und Weiterbildung wird angeboten und ist erwünscht.

 

Ihre Bewerbung, gerne auch per email richten Sie bitte an:

Kath. Kirchengemeinde St. Marien in Bethen, z. H. Msgr. Dr. D. Költgen

An der Wallfahrtskirche 5, 49661 Cloppenburg-Bethen,

Mail: msgrdr.dirk.koeltgen@stmarien-bethen.de

 

 

Gottesdienstzeiten 14.02.2026 bis 22.02.2026

Samstag   14. Februar, Valentinstag
17:00 Uhr  Basilika Familienmesse

mit den Erstkommunionkindern

17:30 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Vorabendmesse
19:00 Uhr  Basilika Vorabendmesse
 
Sonntag   15. Februar   6. Sonntag im Jahreskreis
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hochamt
10:30 Uhr  Basilika Hochamt
17:00 Uhr  Basilika Geistliche Abendmusik

mit Flöten, Gesang und Orgel

19:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Lichterandacht
19:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Lichterandacht
 
Montag   16. Februar, Rosenmontag
08:30 Uhr  Gnadenkapelle Hl. Messe
14:30 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Beerdigung
 
Dienstag   17. Februar
10:00 Uhr  Basilika 4. Antoniusdienstag
14:30 Uhr  St. Marien Varrelbusch Rosenkranz
15:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Seniorenmesse
 
Mittwoch   18. Februar, Aschermittwoch
08:30 Uhr  Basilika Schulgottesdienst mit Austeilung des Aschekreuzes der Antonius von Padua Grundschule
09:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Hl. Messe mit Austeilung des Aschekreuzes
19:00 Uhr  Basilika Hl. Messe mit Austeilung des Aschekreuzes
 
Donnerstag   19. Februar
08:00 Uhr  Gnadenkapelle Rosenkranz
08:30 Uhr  Gnadenkapelle Hl. Messe
16:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Klönschnack
 
Freitag   20. Februar
08:00 Uhr  Gnadenkapelle Hl. Messe
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hl. Messe
 
Samstag   21. Februar
15:00 Uhr  Basilika Beichte im Pilgerhaus
17:30 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Vorabendmesse

anschl. Kreuzwegandacht für alle Verstorbenen

19:00 Uhr  Basilika Vorabendmesse
 
Sonntag   22. Februar,  Kathedra Petri   1. Fastensonntag
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hochamt
10:30 Uhr  Basilika Hochamt
11:45 Uhr  Basilika Taufe
 

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Antoniusdienstage

Herzlichen laden wir zur Mitfeier der neun „Antoniusdienstage“ in der St. Marien-Basilika ein. Bitte dazu das „Antoniuslob“ Gebet- und Gesangbuch mitbringen.

Der münsterische Drost von Cloppenburg Carl Othmar von Grothaus (1648-1690), baute nach dem dreißigjährigen Krieg die Gnadenkapelle wieder auf, die dann von Bischof Christoph Bernhard von Galen konsekriert wurde. Der Drost und seine Familie waren begeisterte Verehrer des hl. Antonius von Padua, so dass sie ihn zum zweiten Patron der Bether Gnadenkapelle machten. Besonderer Beliebtheit im Cloppenburger Raum erfreut sich seitdem die Feier der neun Antonius-Dienstage (die neun Dienstage, die dem Palmsonntag vorangehen) mit einer Votivmesse zur Ehre dieses Heiligen und Nothelfers.

Wir feiern das Pilgeramt zu Ehren des Hl. Antonius um 10.00 Uhr in der Basilika:

4. Dienstag, 17.02.2026, 5. Dienstag, 24.02.2026, 6. Dienstag, 03.03.2026, 7. Dienstag, 10.03.2026; 8. Dienstag, 17.03.2026, 9. Dienstag, 24.03.2026

 

Eltern werden- guter Hoffnung sein! Schwangerensegnung

Liebe werdende Eltern, herzlich laden wir Sie ein, sich in der Zeit der Schwangerschaft und Vorbereitung auf die Geburt Ihres Kindes den Segen Gottes persönlich zusprechen zu lassen. Gemeinsam mit Ihnen, wollen wir Ihre Anliegen und Wünsche betend vor Gott tragen und ihm danken für das Geschenk neuen Lebens.

Termin: Samstag, 11.04.2026, 19:00 Uhr in der St. Marien Basilika Bethen.

 

 

Hinweisgeberschutz

Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens in der Katholischen Kirchengemeinde ____________ haben wir die Fachstelle Recht im Bischöflich Münsterschen Offizialat mit der Aufgabe der internen Meldestelle betraut.

Sie haben als Mitarbeitende der Katholischen Kirchengemeinde _____________ hierüber die Möglichkeit, Meldungen über straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße und sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften i.S. § 2 HinSchG, – auch vollständig anonym – abzugeben.

Die Beauftragten der Meldestelle wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall ist. Das Gebot der Vertraulichkeit Ihrer Identität gilt unabhängig davon, ob die Meldestelle für die eingehende Meldung zuständig ist.

Sie sind gegen Repressalien gem. § 36 HinSchG geschützt, wenn Sie diesen Meldekanal für einen Hinweis nutzen. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dieser Schutz ist aber nicht gegeben, wenn von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Information gemeldet wird.

Die Meldestelle dient nicht nur der Aufklärung von Rechtsverstößen, sondern auch der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was wird wo gemeldet:

Im Hinblick auf Beschwerden, die keine Rechtsverstöße i.S.d. § 2 HinSchG beinhalten, bleibt es beim bisherigen Beschwerdeverfahren.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen keine Repressalien zu befürchten sind, sind an die interne Meldestelle zu richten. Neben der zuvor beschriebenen anonym digitalen Meldung besteht auch die Möglichkeit, Verstöße der internen Meldestelle unter der kostenfreien Sonderrufnummer 0800 0060884 oder per E-Mail unter hinweisgeberschutz@bmo-vechta.de zu melden.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen Repressalien zu befürchten sind, sind an die externe Meldestelle zu richten.

Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sowie schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner unter www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch.

Ergänzend verweisen wir auf die weitergehenden Informationen und FAQ zum Thema Hinweisgeberschutz unter https://www.offizialat-vechta.de/hinweisgeberschutzgesetz