Stiftung Bether Wallfahrt

 

Stiftung-Bether-WallfahrtZweck der Stiftung Bether Wallfahrt ist die Bereitstellung aktiver und finanzieller Unterstützung für die seelsorgliche Betreuung der Wallfahrer. So stehen z. B. für besondere geistliche Musik, Ausgestaltung von Wallfahrtsangeboten für besondere Pilgergruppen wie z.B. Großeltern und Enkelwallfahrten, oder für den Transport von Menschen mit Beeinträchtigungen keine Kirchensteuermittel zur Verfügung. Auch bedürfen die Gnadenkapelle mit der Figur der schmerzhaften Mutter, die Basilika mit der Krypta und der Gedenkstätte für die Gefallenen der Weltkriege und die Antoniuskapelle einer ständigen Pflege und restaurierenden Erneuerung, um ansprechende Orte zum Verweilen, zur Betrachtung, zur Meditation und zur Zuflucht und Rückzug aus dem Alltag zu bleiben.

 

 

§2 Stiftungszweck der Stiftungssatzung lautet daher:

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung des Wallfahrtswesens in Cloppenburg-Bethen sowie der zu diesem Wallfahrtswesen gehörenden seelsorglichen, sozialen, caritativen und kulturellen Aktivitäten.
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
  • die Förderung von Wallfahrtsangeboten,
  • die Förderung von Wallfahrtsangeboten,
  • die Förderung der Bildungsarbeit,
  • die Förderung der Kirchenmusik und liturgischen Feiern,
  • die Förderung der sakralen Bauten und der anderen dem Wallfahrtswesen dienenden Immobilien,
  • die Förderung von Musik und Kunst.

Helfen Sie uns

  • durch Ihr solidarisches fürbittendes Gebet in den Anliegen Ihrer Mitpilger,
  • durch Ihre geschenkte Zeit bei einem ehrenamtlichen Dienst z.B. als Wallfahrtshelfer bei Großwallfahrten, als Ansprechpartner im Pilgerhaus Maria Einkehr im Wallfahrtsladen,
  • durch Ihre finanzielle Spende: Als Spender entscheiden Sie, wozu Ihre Spende konkret verwendet werden soll. Auch mit kleinen Spenden können Sie das Stiftungskapital aufstocken und in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen kommen. Ebenso können Sie in Ihrem Testament oder einem Erbvertrag über Zuwendungen verfügen.