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Die katholische Kirchengemeinde St. Marien Cloppenburg-Bethen sucht zu sofort für ihre Kirche in Varrelbusch eine/n

Küsterin/Küster (m/w/d) als Vertretung

Der Küster trägt durch seinen Dienst dazu bei, dass sich die Gemeinde als Gottesfamilie mit Freude zu Ihren Gottesdiensten, Veranstaltungen und Festen versammeln kann. Wir suchen einen zuverlässigen Küster, der ein Herz für ein ansprechendes, sauberes, einladendes Kirchengebäude besitzt. Sie sind einsatzfreudig und sind es gewohnt selbständig zu arbeiten. Darüber hinaus agieren sie gern mit Menschen, sind offen und flexibel. Sie sind Ansprechpartner für unsere Pfarrer, die Gemeindemitglieder sowie die Besucher unserer schönen Kirche.

Ihre Aufgabenfelder:

  • Vorbereitung, Begleitung sowie Nachbereitung von Gottesdiensten und besonderen Veranstaltungen
  • Instandhaltung und Pflege des Inventars
  • Eigenverantwortliche Organisation des Arbeitsfeldes
  • Allgemeine Hausmeistertätigkeiten im Umfeld der Kirche

Unsere Vorstellung von Ihnen:

  • Kenntnisse kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft, das christliche Profil der Gemeinde mitzutragen
  • Offene und freundliche Persönlichkeit mit sehr guten kommunikativen Fähigkeiten
  • Eigenständige Arbeitsorganisation, Teamfähigkeit, Diskretion, Leistungsbereitschaft, Koordinationsgeschick
  • Bereitschaft zu fachbezogenen Fortbildungen
  • Technisches bzw. handwerkliches Geschick runden Ihr Profil ab

 

Unser Angebot an Sie:

  • ein unbefristetes Anstellungsverhältnis als flexible Vertretungskraft
  • eine Vergütung nach der Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst (AVO) mit den üblichen Sozialleistungen inkl. einer zusätzlichen betriebliche Altersvorsorge
  • Ein zukunftssicheres, vielfältiges und eigenverantwortliches Aufgabenfeld
  • Berufliche Fort- und Weiterbildung wird angeboten und ist erwünscht.

 

Ihre Bewerbung, gerne auch per email richten Sie bitte an:

Kath. Kirchengemeinde St. Marien in Bethen, z. H. Msgr. Dr. D. Költgen

An der Wallfahrtskirche 5, 49661 Cloppenburg-Bethen,

Mail: msgrdr.dirk.koeltgen@stmarien-bethen.de

 

 

Gottesdienstzeiten 07.03.2026 bis 15.03.2026

Samstag   07. März
12:00 Uhr  Basilika Taufe
14:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Taufe
17:10 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Rosenkranz
17:30 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Vorabendmesse
19:00 Uhr  Basilika Vorabendmesse
 
Sonntag   08. März   3. Fastensonntag
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hochamt
10:30 Uhr  Basilika Hochamt
 
Montag   09. März
08:30 Uhr  Gnadenkapelle Hl. Messe
18:00 Uhr  Gnadenkapelle Andacht Zukunft „der Mensch des Friedens“
19:00 Uhr  DGH Petersfeld Fastenmesse im DGH Petersfeld
 
Dienstag   10. März
10:00 Uhr  Basilika 7. Antoniusdienstag
14:30 Uhr  St. Marien Varrelbusch Rosenkranz
15:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Seniorenmesse
18:00 Uhr  Basilika Gebetskreis für Priesterberufungen
 
Mittwoch   11. März
09:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Hl. Messe
19:00 Uhr  Basilika Hl. Messe
 
Donnerstag   12. März
08:00 Uhr  Gnadenkapelle Rosenkranz
08:30 Uhr  Gnadenkapelle Hl. Messe
15:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Hl. Messe
 
Freitag   13. März
08:00 Uhr  Gnadenkapelle Hl. Messe
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hl. Messe
17:00 Uhr  Basilika Abschlussmesse der Erstkommunionkinder Emstek
 
Samstag   14. März
17:30 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Vorabendmesse
19:00 Uhr  Basilika Vorabendmesse
 
Sonntag   15. März   4. Fastensonntag (Laetare)
09:00 Uhr  Basilika Hl. Messe Frauen MC
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hochamt
10:30 Uhr  Basilika Hochamt
15:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Fastenandacht
17:00 Uhr  Basilika Orgelkonzert mit Carlos Reigardas

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Antoniusdienstage

Herzlichen laden wir zur Mitfeier der neun „Antoniusdienstage“ in der St. Marien-Basilika ein. Bitte dazu das „Antoniuslob“ Gebet- und Gesangbuch mitbringen.

Der münsterische Drost von Cloppenburg Carl Othmar von Grothaus (1648-1690), baute nach dem dreißigjährigen Krieg die Gnadenkapelle wieder auf, die dann von Bischof Christoph Bernhard von Galen konsekriert wurde. Der Drost und seine Familie waren begeisterte Verehrer des hl. Antonius von Padua, so dass sie ihn zum zweiten Patron der Bether Gnadenkapelle machten. Besonderer Beliebtheit im Cloppenburger Raum erfreut sich seitdem die Feier der neun Antonius-Dienstage (die neun Dienstage, die dem Palmsonntag vorangehen) mit einer Votivmesse zur Ehre dieses Heiligen und Nothelfers.

Wir feiern das Pilgeramt zu Ehren des Hl. Antonius um 10.00 Uhr in der Basilika:

7. Dienstag, 10.03.2026; 8. Dienstag, 17.03.2026, 9. Dienstag, 24.03.2026

 

Kreuztragen – 2026

Gebet für unsere Kranken und Schwerkranken – am Mittwoch, 18. März 2025

 Liebe Schwestern und Brüder,

traditionell beten wir einmal im Jahr in der Fastenzeit in besonderer Weise für unsere Kranken und Schwerkranken und tragen als Ausdruck unserer Solidarität im Leid dabei ein großes Kreuz. Auch dieses Jahr wollen wir unseren Kranken auf diese Weise gemeinschaftlich Heilung, Trost und Kraft erbitten: am Mittwoch, 18.03.2025 in der Hl. Messe an unserem eigenen Wallfahrtsort zur Schmerzhaften Mutter von Bethen. Im Anschluss an die Hl. Messe machen wir eine Lichterprozession zur Gnadenkapelle, wobei wir auch ein (leichteres) Kreuz mittragen werden.

Herzlich lade ich Sie ein, eine bestimmte Person in den Blick zu nehmen, für die Sie bei unserer Wallfahrt fürbittend beten wollen. Flyer  zum ausfüllen dazu liegen in der Kirche aus.

Diesen bringen wir dann mit der Lichterprozession der Gottesmutter, wo ihn jeder vor der Kapelle persönlich in ein Gefäß geben kann.

 

Eltern werden- guter Hoffnung sein! Schwangerensegnung

Liebe werdende Eltern, herzlich laden wir Sie ein, sich in der Zeit der Schwangerschaft und Vorbereitung auf die Geburt Ihres Kindes den Segen Gottes persönlich zusprechen zu lassen. Gemeinsam mit Ihnen, wollen wir Ihre Anliegen und Wünsche betend vor Gott tragen und ihm danken für das Geschenk neuen Lebens.

Termin: Samstag, 11.04.2026, 19:00 Uhr in der St. Marien Basilika Bethen.

 

 

Hinweisgeberschutz

Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens in der Katholischen Kirchengemeinde ____________ haben wir die Fachstelle Recht im Bischöflich Münsterschen Offizialat mit der Aufgabe der internen Meldestelle betraut.

Sie haben als Mitarbeitende der Katholischen Kirchengemeinde _____________ hierüber die Möglichkeit, Meldungen über straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße und sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften i.S. § 2 HinSchG, – auch vollständig anonym – abzugeben.

Die Beauftragten der Meldestelle wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall ist. Das Gebot der Vertraulichkeit Ihrer Identität gilt unabhängig davon, ob die Meldestelle für die eingehende Meldung zuständig ist.

Sie sind gegen Repressalien gem. § 36 HinSchG geschützt, wenn Sie diesen Meldekanal für einen Hinweis nutzen. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dieser Schutz ist aber nicht gegeben, wenn von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Information gemeldet wird.

Die Meldestelle dient nicht nur der Aufklärung von Rechtsverstößen, sondern auch der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was wird wo gemeldet:

Im Hinblick auf Beschwerden, die keine Rechtsverstöße i.S.d. § 2 HinSchG beinhalten, bleibt es beim bisherigen Beschwerdeverfahren.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen keine Repressalien zu befürchten sind, sind an die interne Meldestelle zu richten. Neben der zuvor beschriebenen anonym digitalen Meldung besteht auch die Möglichkeit, Verstöße der internen Meldestelle unter der kostenfreien Sonderrufnummer 0800 0060884 oder per E-Mail unter hinweisgeberschutz@bmo-vechta.de zu melden.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen Repressalien zu befürchten sind, sind an die externe Meldestelle zu richten.

Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sowie schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner unter www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch.

Ergänzend verweisen wir auf die weitergehenden Informationen und FAQ zum Thema Hinweisgeberschutz unter https://www.offizialat-vechta.de/hinweisgeberschutzgesetz